Zoll warnt vor GBL-Schwemme in Deutschland
Man darf das Reinigungsmittel GBL in Deutschland legal besitzen, obwohl es als K.-o-Tropfen missbraucht werden kann. Der Zoll warnt vor einer GBL-Schwemme.
Man darf das Reinigungsmittel GBL in Deutschland legal besitzen, obwohl es als K.-o-Tropfen missbraucht werden kann. Der Zoll warnt vor einer GBL-Schwemme.