So bewertet das Finanzamt Ihre Immobilie
Ist man der Meinung, dass der vom Finanzamt ermittelte Immobilienwert zu hoch ist, kann der Erbe oder Beschenkte einen niedrigeren Verkehrswert durch Gutachten oder tatsächliche Kaufpreise innerhalb der Widerspruchsfrist nachweisen und eine Anpassung des Grundbesitzwertes beantragen.