Werbung mit gesetzlich bestehenden Rechten: „14-tägige Geld-zurück-Garantie“

Nach Auffassung des BGH handelte ein Online-Händler unlauter i. S. von Nr. 10 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb), indem er gegenüber Verbrauchern mit einer „14-tägige Geld-zurück-Garantie“ warb (Urteil vom 19. März 2014, Az.: I ZR 185/12). Die konkrete Werbeaussage lautete: „Sollten Sie mit einem kompatiblen Produkt nicht zufrieden sein, haben Sie eine 14-tägige Geld-Zurück-Garantie. Das Porto der Rücksendung &u

Lebensversicherungen sind nur mit Garantiezins sicher

Lebensversicherungen sind nur mit Garantiezins sicher

Die Lebensversicherung galt lange als Königsweg, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Doch das ist Vergangenheit. Es gibt andere Produkte, die flexibler und renditestärker sind wie zum Beispiel Fondssparpläne oder Angebote der geförderten Altersvorsorge wie Riester-Verträge oder die Rürup-Rente. Sicher sind zudem nur "klassische" Kapitallebens- oder Rentenversicherungen mit Garantiezins. Oliver Kirchner, Geschäftsführer der Freebird Unter

Rentenvorsorge gleich Wette auf ein langes Leben?

Rentenvorsorge gleich Wette auf ein langes Leben?

Der Wandel der Zeit berührt verstärkt auch die Vorsorge für das Alter und die damit verbundene Sicherheit für Kapitalanlagen. Überlegungen führen dazu, dass mittlerweile etliche Gesellschaften verstärkt darüber nachdenken, wie bei künftigen Vertragsabschlüssen völlig neuartige Garantien gestaltet werden könnten, um die Finanzierung der zugesagten Leistungen solide
kalkulieren zu können.

Vertreter der Atlanticlux Lebensversicherung