Immobilienverkäufer stehen in der Haftungspflicht

Immobilienverkäufer stehen in der Haftungspflicht

Bundesgerichtshof stärkt Kapitalanleger – Immobilienverkäufer können neben der Vertriebsgesellschaft aus einem selbständigen Beratungsvertrag haften – von Rechtsanwalt Kim Oliver KlevenhagenEine Verurteilung zum Schadensersatz wegen Pflichtverletzung aus einem selbständigen Beratungsvertrag kann den Verkäufer einer sog."Schrottimmobilie"auch dann treffen, wenn die Beratung durch die Vertrieb