Mängel der Mietsache: Darf der Mieter vorhandene Mängel in den Mieträumen einfach selbst beseitigen?

Und kann er anschließend vom Vermieter hierfür Kostenerstattung verlangen? (Minderungsrecht, Zahlung unter Vorbehalt)
Und kann er anschließend vom Vermieter hierfür Kostenerstattung verlangen? (Minderungsrecht, Zahlung unter Vorbehalt)
Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass dies jedenfalls selbst bei erheblicher Gesundheitsgefährdung des Mieters erforderlich ist (BGH, Urteil v. 18.04.2007, Az. VIII AZ 182/06).