Mit dem Freistellungsauftrag-2013 den ganzen Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen.

Durch den Freistellungsauftrag-2013 fallen keine Abgeltungssteuern für Zinserträge an, sofern der Freistellungsbetrag nicht überschritten wird.
Durch den Freistellungsauftrag-2013 fallen keine Abgeltungssteuern für Zinserträge an, sofern der Freistellungsbetrag nicht überschritten wird.