Sparerpauschbetrag 2023 erhöht: müssen Sparer tätig werden?

Sparerpauschbetrag 2023 erhöht: müssen Sparer tätig werden?

Das Jahressteuergesetz 2022 der Bundesregierung brachte zahlreiche Verbesserungen für Steuerpflichtige. So wurde unter anderem mit Wirkung zum 1. Januar 2023 der Sparerpauschbetrag, bis zu dessen Höhe jährliche Kapitalerträge steuerfrei sind, deutlich erhöht. Bei Alleinstehenden stieg er von 801 Euro auf 1.000 Euro an. Zusammenveranlagte Eheleute oder Lebenspartner können über den doppelten Betrag, also 2.000 Euro, verfügen. Mittels Freistellungsauftr&auml

Freistellungsaufträge bei Banken anpassen

Jeder Sparer darf den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro im Jahr in Anspruch nehmen. Bis zu dieser Freigrenze sind Sparzinsen, Kursgewinne und Dividenden für ihn steuerfrei. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 1.602 Euro jährlich und sie dürfen ihn unter sich beliebig aufteilen. Auch Kindern steht ein eigener Sparerpauschbetrag zu. Vor Jahresende sollte […]