Das Jahressteuergesetz 2022 der Bundesregierung brachte zahlreiche Verbesserungen für Steuerpflichtige. So wurde unter anderem mit Wirkung zum 1. Januar 2023 der Sparerpauschbetrag, bis zu dessen Höhe jährliche Kapitalerträge steuerfrei sind, deutlich erhöht. Bei Alleinstehenden stieg er von 801 Euro auf 1.000 Euro an. Zusammenveranlagte Eheleute oder Lebenspartner können über den doppelten Betrag, also 2.000 Euro, verfügen. Mittels Freistellungsaufträ
Jeder Sparer darf den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro im Jahr in Anspruch nehmen. Bis zu dieser Freigrenze sind Sparzinsen, Kursgewinne und Dividenden für ihn steuerfrei. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 1.602 Euro jährlich und sie dürfen ihn unter sich beliebig aufteilen. Auch Kindern steht ein eigener Sparerpauschbetrag zu. Vor Jahresende sollte […]
Bei verschiedenen Instituten abgeltungssteuerpflichtige Gewinne und Verluste aus Kapitalerträgen erwirtschaften und diese nicht untereinander ausgleichen können – Verlustbescheinigung anfordern.
Nur noch wenige Börsentage und dann fängt eine neues Steuerjahr an. Der Freistellungsauftrag wird auf ?Null? gestellt, der Sparer-Pauschbetrag steht wieder voll zur Verfügung.
Oftmals geht der Freistellungsauftrag unter – doch damit verschenkt der Anleger bares Geld. Denn liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, wird die Abgeltungssteuer abgeführt.