Urheberrecht: Fotografen aufgepasst! Ein falsches Bild kann jetzt bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bedeuten

Am 26. Januar 2015 wurde im Bundesgesetzblatt das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches verkündet und damit der § 201a StGB neu gefasst. Der seit August 2004 bestehende Paragraph wurde im Tatbestand erweitert und bezüglich der Strafandrohung verschärft. Welche Konsequenzen dies für Fotografen hat, soll nachfolgend dargestellt werden.