Berlin, 6. September 2012. Der Bundesvorstand der Partei DIE FREIHEIT hält den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) für verfassungswidrig. Zusammen mit fünf Landesverbänden hat die Partei beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Der ESM ist verfassungswidrig. Dies ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Thüringen mit dem Bundesv
MWS-Buchhaltungsservice, Tutzing, informiertüber die wichtigsten Punkte der Buchhaltung, die ein Kleinunternehmer beachten sollte um nicht mit dem Finanzamt in Konflikt zu geraten. Sicherheit, Zuverlässigkeit, Kosteneffizienz, Flexibilität und Freiheit in der Buchhaltung sollten die Ziele sein.