Diversity made in Germany -twago unterzeichnet Charta der Vielfalt

Diversity made in Germany -twago unterzeichnet Charta der Vielfalt

Berlin 16.02.2012. Die Charta der Vielfalt, unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, setzt sich für gelebte Vielfalt und Toleranz an deutschen Arbeitsplätzen ein. Neben Unternehmen wie BMW, adidas, Siemens, IBM und über 1.000 weiteren gehört nun auch das Berliner
Internet-Start-up twago (www.twago.de) zu den Unterzeichnern.

Erst im November 2011 hat twago den ersten Deutschen Diversity Preis für sein Engagement in diesem Bereich gewonnen. Mit Mi

IT-Haftpflichtversicherung – jetzt abschließen und von günstigen Konditionen profitieren

IT-Haftpflichtversicherung – jetzt abschließen und von günstigen Konditionen profitieren

Eine IT-Haftpflichtversicherung ist für IT oder EDV-Unternehmen unumgänglich. Denn schon kleine Fehler oder Mängel bei der Hardwareinstallation, der Softwareherstellung, der Netzwerkplanung oder IT-Beratung können weitreichende Konsequenzen haben.
Schadensersatz für Gewinnausfälle, Verzugsschäden oder Angriffe von Hackern stellen Risiken dar, die enorme Kosten verursachen können.
Doch wie findet man eine auf den jeweiligen Versicherungsbedarf exakt zugesc

Nebenberuflich Freelancer werden, ein Weblog für Freiberufler

Nebenberuflich Freiberufler werden: Jan Brinkmann, freiberuflicher Webentwickler, zeigt in seinem Weblog nebenberuflich Freelancer werden mit praxisnahen Empfehlungen wie man Freelancer und Freiberufler werden kann. Die Artikel erleichtern den Einstieg in die freiberufliche Arbeit und bieten auf dem Weg zur Selbstständigkeit Hilfestellung. Schwerpunkte sind hier Themen wie die passende Geschäftsidee finden, in den Abendstunden produktiv arbeiten und erste Kunden gewinnen. Das Weblog i

Können Freie Mitarbeiter bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses eine Abfindung beanspruchen?

Können Freie Mitarbeiter bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses eine Abfindung beanspruchen?

In vielen Berufsgruppen (z.B. bei Journalisten, Rechtsanwälten, Schauspielern, Architekten und Ärzten) ist es nahezu üblich, dass Mitarbeiter als sogenannte Freie Mitarbeiter, auch Freelancer genannt, beschäftigt werden. Häufig sind diese Mitarbeiter als sogenannte Scheinselbständige eigentlich Arbeitnehmer. Wird das Vertragsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, genießen Arbeitnehmer im Gegensatz zu echten Freien Mitarbeitern Kündigungsschutz na