Laut Telemediengesetz (TMG) ist jeder Anbieter von Telemedien (elektronische Informations und Kommunikationsdienste) in Deutschland verpflichtet, bestimmte Informationen über sich zu veröffentlichen.
Wenn die Pläne der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, eine Lohnuntergrenze von 8,50 ? pro Stunde einzuführen, greifen, dann kann man von Selbständigen als den neuen Niedriglöhnern sprechen.
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