Gründungszuschuss trotz Eigenkündigung und Sperrzeit

Gründungszuschuss trotz Eigenkündigung und Sperrzeit

Wandersagen sind weitverbreitet und meistens genauso hartnäckig, so auch diese: Wer selbst kündigt, hat kein Anspruch auf den Gründungszuschuss, auch deshalb, weil eine Eigenkündigung i.d.R. eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 nach sich zieht und dies häufig mit dem Zeitpunkt der Existenzgründung kollidiert.

Fünf Tipps zur Businessplan Erstellung

Fünf Tipps zur Businessplan Erstellung

Für viele Finanzierungen von Start-Ups oder Unternehmenskäufen ist ein professioneller Business Plan vonnöten, insbesondere soll er dann aus Sicht der Banken oder Kapitalgeber auch noch ´belastbar´ sein. Leider zum Ärger von vielen Gründungswilligen und zukünftigen Selfmademillionären, die ohne aufwendige Zusammenstellung eines Business Plans und die damit verbundenen Kosten Ihren langgehegten Traum von der Selbstständigkeit verwirklichen m&ou