Vorsteuerabzug gemischt genutzter Anbauten

Bis zum 1. Januar 2011 können Selbstständige und Unternehmer entscheiden, ob sie gemischt genutzte Häuser und Grundstücke vollständig dem Unternehmen zurechnen. Der Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig berichtet über die Vorteile dieser Entscheidung und ihre Anwendbarkeit auf nachträgliche Anbauten.

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