Vorsteuerabzug gemischt genutzter Anbauten
Bis zum 1. Januar 2011 können Selbstständige und Unternehmer entscheiden, ob sie gemischt genutzte Häuser und Grundstücke vollständig dem Unternehmen zurechnen. Der Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig berichtet über die Vorteile dieser Entscheidung und ihre Anwendbarkeit auf nachträgliche Anbauten.