Finale MaRisk 2017

Änderungen und Neues in den MaRisk 2017 im Ãœberblick In den „Allgemeinen Anforderungen“ in AT 4 wurden diverse Änderungen vorgenommen: U.a. wurde in AT 4.1 formuliert, dass die Verfahren zur Bestimmung der Risikotragfähigkeit sowohl dem Fortführungsziel als auch dem Gläubigerschutz Rechnung tragen müssen. Methoden und Verfahren zur Risikomessung wurden durch konkretisierte Anforderungen an externe Daten […]

Aktona Fonds kündigen Auflösung an – genaue Modalitäten unklar

Aktona Fonds kündigen Auflösung an – genaue Modalitäten unklar

Die Fondax/Aktona-Unternehmensgruppe hat mit Brief vom 10.07.2014 ihre Anleger zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung im Brauereigasthof Hotel Aying eingeladen. Der Ort ist gut gewählt, denn der geplante Tagesordnungspunkt 2 dürfte für viele Anleger nur unter Zufuhr erheblicher Mengen alkoholischer Getränke zu verdauen sein. Beschlossen werden soll nicht weniger als die Auflösung der Gesellschaft. Hintergrund ist nach Angaben der Geschäftsfü

Michael Oehme: Doch kein „Massensterben“ bei Finanzanlagenvermittlern?

St Gallen, 04.07.2013. Nach anfänglich eher schleppenden Registrierungszahlen war die Branche überrascht, dass die Anzahl der zugelassenen Finanzanlagenvermittler in den letzten Wochen doch deutlich angestiegen ist. Insgesamt 16.845 zugelassene Vermittler gibt es mit Stand 15. Juni 2013, so die öffentliche Statistik des Deutschen Industrie und Handelskammertages (DIHK) (nachzulesen unter http://www.dihk.de/themenfelder/recht-steuern/oeffentliches-wirtschaftsrecht/versicherungsverm

Michael Oehme: aktuelle Interpretationen zur AIFM-Umsetzung für unternehmerische Beteiligungen

Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie durch das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-E) bereitet seit Monaten vielen Marktteilnehmern Kopfzerbrechen, da die Vorbereitungszeit – das Gesetz soll ab Juli dieses Jahres in Kraft treten – vor dem Hintergrund recht kurz ist, dass noch nicht alle Details bekannt sind. Nun liegen erste Anwendungsschreiben bzw. Ergebnisprotokolle von Arbeitskreisen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor, die deutlich zur Klarheit beitragen. Zwar handelt si