§ 97a II UrhG – Die sog. „100-Deckelung“ – AG München, Urteil vom 11.11.2009, Az.: 142 C 14130/09

Ebenfalls wurde in einer älteren Entscheidung des AG München (Urteil vom 11.11.2009, Az.: 142 C 14130/09) festgestellt, dass eine Anwendung des § 97a II UrhG nur bei Vorliegen einer unerheblichen Rechtsverletzung in Betracht kommt.

In der Angelegenheit wurde dem Beklagten vorgeworfen das Hörbuch "Der Bohlenweg" von Dieter Bohlen über die Internet-Tauschbörse eDonkey zum Download angeboten zu haben. Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von Eur

Kanzlei Winterstein mahnt Filmwerke im Auftrag der PforceOne GmbH wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab

Die Kanzlei Winterstein trat bislang bei Abmahnungen wegen Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen u.a. der Modemarke „Ed Hardy“ in Erscheinung. Dabei wurden insbesondere Verkäufer auf der Verkaufsplattform eBay genau unter die Lupe genommen und gegebenenfalls wegen Grauimports oder der Veräußerung von Produktfälschungen abgemahnt.
Die Kanzlei Winterstein scheint nun auch Rechteinhaber im Bereich der Tauschbörsenabmahnung (Filesharing, p2p, Musiktauschbörse) zu

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