Feuerversicherung: BGH: Aufwendungsersatz ohne Vorleistungspflicht

Der Versicherungsnehmer muss nicht in Vorleistung treten, um Anspruch auf Ersatz von Leistungen der Feuerversicherung zu erhalten.
Der Versicherungsnehmer muss nicht in Vorleistung treten, um Anspruch auf Ersatz von Leistungen der Feuerversicherung zu erhalten.
Die Energiewende ist in vollem Gange Die VHV war von Anfang an als verlässlicher Begleiter, z. B. als Risikoträger von Solar- und Biogasanlagen, dabei. Als Pionier auf diesem Gebiet ist sie bekannt und anerkannt. Moderne Umwelttechnologien sind in Deutschland ein zunehmend bedeutender Wirtschaftsfaktor. Das Ziel der Bundesregierung: 2050 sollen 80% des Stromverbrauchs und 60% des Energieverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Doch jedes Investment ist mit finanziellen Ri