Rufbereitschaft: ausgewiesene Zuschläge sind steuerfrei

Rufbereitschaft: ausgewiesene Zuschläge sind steuerfrei

In vielen Berufen ist es notwendig, auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten kurzfristig bei Bedarf bzw. im Notfall zur Verfügung zu stehen. Ob mitten in der Nacht aus der Wohnung ausgesperrt, ein Ausfall der Heizung, ein Wasserrohrbruch oder eine verstopfte Toilette am Wochenende, ein Handwerker im Notdienst kann stets gerufen werden und wird in der Regel aus der Patsche helfen. Übernimmt der Firmeninhaber die Rufbereitschaft nicht persönlich, sondern schickt seinen Mitarb