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ARAG IT-Experten mit bugfreien Urteilen aus der IT-Welt
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Innovativ, qualitativ und kundenfreundlich.
Nürnberg, August 2020: Seit August 2020 ist es soweit – das Unternehmen "bussgeldpruefer.com" präsentiert sich im Internet von einer ganz neuen Seite.
Die Widerrufsbelehrung der Fondgesellschaft "V+ Beteiligung GmbH & Co. Fonds 1 KG" (V+1) ist fehlerhaft. Diese Ansicht äußerte das Landgericht Berlin in einem Hinweisbeschluss vom 24.04.2013. Für den in einer sogenannten Haustürsituation zum Beitritt bewegten Anleger bedeutet dies, dass der von ihm erklärte Widerruf seiner Fondsbeteiligung zu Recht erfolgt sein könnte. Für den von Röhlke Rechtsanwälte vertretenen Anleger eröffnete
Schadensersatz für Dr. Peters Schiffsfonds Anleger.