Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen
Einschränkungen der Farbwahl
Einschränkungen der Farbwahl
Eine Klausel, die die Farbwahl einschränkt, z.B. dadurch dass das"Weißen der Decken und Wände"gefordert wird, ist unwirksam und führt zur Unwirksamkeit derÜberwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zu Schönheitsreparaturen