Wenn Blüten keine Freude machen

ARAG Experten warnen vor Falschgeld
ARAG Experten warnen vor Falschgeld
Die außerordentliche Kündigung einer Angestellten, die Geld aus einer Barkasse gegen offensichtlich dilettantisch hergestelltes Falschgeld ausgetauscht hat, ist zulässig und wirksam. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil v. 26.08.2010, Az: 17 Sa 537/10).