Fahrerflucht kann man auch unwissentlich begehen

Fahrerflucht kann man auch unwissentlich begehen

Eine Straftat gemäß § 142 StGB bezieht sich auf das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ein solches ist nur möglich, wenn der betroffene weiß, dass es einen Unfall gab und er sich trotzdem entfernt. Laut § 15 StGB sind nur vorsätzliche Handlungen strafbar, es sei denn eine fahrlässige Handlung ist ausdrücklich mit Strafe bedroht. Trotz dieser Vorschrift können Autofahrer völlig überraschend mit dem Vorwurf der Fahrerflicht konfrontier