Motivation am Arbeitsplatz. Welche arbeitsrechtlichen Folgen kann die fehlende Motivation von Arbeitnehmern bei der Deutschen Bahn haben?

Motivation am Arbeitsplatz. Welche arbeitsrechtlichen Folgen kann die fehlende Motivation von Arbeitnehmern bei der Deutschen Bahn haben?

Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, überzogene Ziele oder eine veraltete Informationstechnik.

Wer mit seiner Arbeit unzufrieden ist, macht häufig Fehler. Fehler führen o

„Jawohl, mein Führer“. Diese Antwort auf eine dienstliche Anweisung eines Arbeitskollegen reicht für sich allein noch nicht für eine Kündigung.

„Jawohl, mein Führer“. Diese Antwort auf eine dienstliche Anweisung eines Arbeitskollegen reicht für sich allein noch nicht für eine Kündigung.

Gegenstand der Entscheidung war die Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Anweisung einer Arbeitskollegen mit dem Ausspruch "Jawohl mein Führer" kommentiert hatte. Angesichts der Tatsache, dass die Rechtsprechung in derartigen Fällen im Allgemeinen nicht zimperlich mit der Annahme eines Kündigungsrechts des Arbeitgebers ist, folgen nun einige Ausführungen zu dieser Problematik.

Grundsätzlich riskieren Arbeitnehmer, die Vorgesetzte oder Mitarbeiter beleid

Datenschutz am Arbeitsplatz

Welche Daten darf der Arbeitgeber nutzen?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – dies scheint nach wie vor das Motto einiger Arbeitgeber zu sein, die ihre Arbeitnehmer am Arbeitsplatz umfassend überwachen. Welche Daten der Arbeitgeber beschaffen und verwenden darf, ist in §32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Dies besagt, dass der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Arbeitnehmers nur dann beschaffen und verarbeiten darf, we

Der Textilkonzern Hennes&Mauritz (H&M) hat laut Spiegelbericht vom 8.8.2011Ärger mit einigen seiner Betriebsräte. So sei vor dem Arbeitsgericht Berlin die Amtsenthebung des fünfköpfigen Betriebsrats der Filiale Berlin-Friedrichstraße beantragt worden.

Der Textilkonzern Hennes&Mauritz (H&M) hat laut Spiegelbericht vom 8.8.2011Ärger mit einigen seiner Betriebsräte. So sei vor dem Arbeitsgericht Berlin die Amtsenthebung des fünfköpfigen Betriebsrats der Filiale Berlin-Friedrichstraße beantragt worden.

Auch in einer Trierer Filiale sei der Betriebsrat mit einem Amtsenthebungsverfahren konfrontiert worden. In Stuttgart soll Mitarbeitern mit Lohnabzug gedroht worden sein, wenn sie während der Arbeitszeit an einer Betriebsversammlung teilnehmen, so der Spiegel. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber ein Amtsenthebungsverfahren wirksam durchführen? Darf der Arbeitgeber Mitarbeitern verbieten während der Arbeitszeit an einer Betriebsversammlung teilzunehmen?

Der Spiegel

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Thema Bildungsurlaub

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Thema Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist ein Anspruch auf bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber. Er unterscheidet sich insofern nicht von normalem Urlaub.

Die Regelungen über den Bildungsurlaub sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Während es in Brandenburg und Berlin für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat – und auch für die Auszubildenden – grundsätzlich zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb eines Ze

Schadensersatz bei Nutzung eines Privat-Pkws während der Rufbereitschaft

Schadensersatz bei Nutzung eines Privat-Pkws während der Rufbereitschaft

Ein Arbeitnehmer (im entschiedenen Fall ein Arzt), der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin, zum aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 22. Juni 2011 (8 AZR 102/10)