Arbeitsrechtliche Stellung von Datenschutzbeauftragten (Kündigungsschutz, Benachteiligungsverbot, Abberufung)

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
In vielen Berufsgruppen (z.B. bei Journalisten, Rechtsanwälten, Schauspielern, Architekten und Ärzten) ist es nahezu üblich, dass Mitarbeiter als sogenannte Freie Mitarbeiter, auch Freelancer genannt, beschäftigt werden. Häufig sind diese Mitarbeiter als sogenannte Scheinselbständige eigentlich Arbeitnehmer. Wird das Vertragsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, genießen Arbeitnehmer im Gegensatz zu echten Freien Mitarbeitern Kündigungsschutz na
Viele Arbeitnehmer werden mehr und mehr gefordert.
Der BGH hat einen solchen Anspruch abgelehnt (BGH, Urteil vom 30.9.3009, AZ: VIII ZR 238/08), während einige Berliner Amtsgerichte ihn als gegeben annehmen. Darin liegt kein Widerspruch. Auch der BGH hatte bereits darauf hingewiesen, dass der Anspruch dann gegeben sein könnte, wenn eine solche Bescheinigung ortsüblich sei. In Berlin ist das wohl so, da nahezu alle großen Vermieter eine entsprechende Bescheinigung verlangen. Doch wer hat schon Zeit und Lust, sich mit seinem V
Oder kann sie auch von Freien Mitarbeitern auf der Basis eines Honorarvertrages geleistet werden? Welche Nachteile sind im Falle einer Vertretung durch Freie Mitarbeiter denkbar?