Serie – Teil 2: Schimmelpilz im Gebäude -Beweissicherung vor der Sanierung

I. Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Beweissicherung. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen

Teil 2 – Sicherung der Beweislage.

Vorliegend lesen Sie Teil 2 einer Artikelserie zum Thema Beweissicherung vor der Schimmelpilzsanierung. Der erste Teil wurde bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.

Heute: 2. Sicherung der Beweislage

Die Sicherung der Beweislage ist

Kündigung des Mietverhältnisses wegen Mietrückständen

Kündigung des Mieters wegen Mietrückständen, die sich über einen Zeitraum von einem halben Jahr angesammelt haben und insgesamt die Höhe einer Monatsmiete übersteigen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Amtsgerichts Gummersbach, Urteil vom 26. Juli 2013 – 11 C 46/13 -.

Ausgangslage:

Behält der Mieter unter Berufung auf eine Mietminderung Teile des Mietzinses, riskiert er ei