Externer Datenschutzbeauftragter – kostengünstige Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen
Ein externer Datenschutzbeauftragter besitzt die im Bundesdatenschutzgesetz – BDSG – definierte Fachkunde und kann öffentliche und nicht-öffentliche Stellen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Aufgaben und Prozesse kompetent und rechtssicher unterstützen.