(Münster/Düsseldorf/Brüssel) – Bereits zweimal hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass eine Sperrklausel im Europawahlrecht mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Diese Urteile ignorieren die Bundesregierung und die SPD. Durch die Hintertür wollen sie am 17. April auf europäischer Ebene eine Sperrklausel vorbei an der deutschen Verfassung einführen. Dieses Vorhaben ist nach Meinung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) […]
Videostatement (http://pwbanwaltjena.de/aktuelle-informationen/pwb-tv/pwb-tv-detail/?newsid=391&cHash=08f26af6ff624b8af8fe774d6c1b7504) 27. Februar 2014. "Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt und die 3-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht – wie zu erwarten – für verfassungswidrig erklärt. Damit wird die Chancengleichheit und die Wahlrechtsgleichheit der kleinen Parteien in Deutschland erheblich gestärkt", erklärt Sascha G