Für die EuP: Wiederholungsschulung zum Erhalt der Fachkunde

Für die EuP: Wiederholungsschulung zum Erhalt der Fachkunde

Kissing, 31. Januar 2012 – Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen grundsätzlich nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Für bestimmte Arbeiten jedoch kann, unter der Leitung einer Elektrofachkraft, eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) eingesetzt werden. Voraussetzung für die Betrauung mit einer elektrotechnischen Aufgabe ist nach Arbeitsschutzgesetz und BGV A1, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person nach erstmaligem Er