Düsseldorfer Beratungsgesellschaft ADKL erstreitet wichtiges Urteil: Bürger der Europäischen Union und aus Drittstaaten haben Anrecht auf den gleichen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibetrag wie Deutsche.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, im Interview mit Volker Dineiger, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Mit der Veröffentlichung der neuen Regeln für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA Anfang Februar sorgten die Verhandlungspartner für sehr unterschiedliche Reaktionen. Notwendig geworden waren die Neuverhandlungen durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2015, das das bisher geltenden "Safe Harbor"-Abkommen für nichtig erklärt hatte. Im folgenden Kurzinterview nimmt Peter Weger, Vice President International der Oodrive-Gruppe (h
BGH, Urteil v. 2.9.15, 1 StR 239/15
Das Umsatzsteuerkarussell trat als Schleuser von Waren aus dem EU-Ausland an inländische sogenannte missing trader auf. Letztere führten die Umsatzsteuer für diese Waren nicht ab, was es ihnen ermöglichte besagte Waren zu günstigeren als den marktüblichen Preisen zu verkaufen. Diese Vorgehensweise blieb lange unbemerkt, da die Waren in der Bundesrepublik mithilfe sogenannter buffer weiterverschoben wurden. Anschließend fand
Die Aussage einiger namhafter amerikanischer Cloud Computing-Anbieter, mit dem Eröffnen europäischer Rechenzentren die nach dem EuGH-Safe Harbor-Urteil vom 6. Oktober 2015 entstandene rechtliche Lücke zu schließen und damit den von europäischen Behörden geforderten, höheren Datenschutz zu gewährleisten, wird von zahlreichen IT-Sicherheitsexperten als nicht ausreichend beurteilt. Denn die US-Anbieter unterliegen auch mit ihren europäischen Standorten
Die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober, in dem das so genannte "Safe Harbor-Abkommen" zum Austausch personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und den USA für ungültig erklärt wurde, schlagen weiter hohe Wellen. In Deutschland beschäftigen sich mittlerweile selbst Spitzenpolitiker wie Bundeskanzlerin Angela Merkel mit diesem Thema. Die Ankündigung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länd
Der EuGH hat am 11. Dezember 2014 (C-212/13) entschieden, dass die europäischen Datenschutzregeln der Richtlinie 95/46/EG auch auf eine Videoüberwachung durch Privatpersonen Anwendung finden und der Ausnahmetatbestand, wonach eine Anwendung der Richtlinie nicht in Frage kommt, wenn die Videoüberwachung ausschließlich zu persönlichen oder familiären Zwecken erfolgt, eng auszulegen ist.