Hamburg, 31.01. 2012: Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) verbessern sich zum 01. März 2012 die Chancen von Unternehmen in der Krise. Restrukturierungs- und Sanierungsmöglichkeiten werden erheblich verbessert. Der Hamburger Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Frank Löwe sieht in der Gesetzesreform erhebliches Potenzial für von der Insolvenz bedrohte Unternehmen.
Gläubigerschutzvereinigung begrüßt das heute im Bundestag verabschiedete Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG): Chance und Herausforderung zugleich