Bundesfinanzhof vollzieht Kehrtwende: Erstattungszinsen sind doch steuerpflichtig

Mit Urteil vom 15. Juni 2010, VIII R33/07 hatte der BFH noch entschieden, dass vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen nicht zu versteuern sind. Entsprechend hatten wir in unserem Newsletter 10/2010 auf die Notwendigkeit hingewiesen, bei noch offenen Veranlagungen oder Steuerbescheiden, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind, unter Hinweis auf die Änderung der Rechtsprechung Einspruch einzulegen oder einen Änderungsantrag zu stellen bzw. bei