BGH bestätigt die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten

BGH bestätigt die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten

Über die Frage, ob die Kosten für den Einsatz einer Detektei oder eines Detektivs erstattungsfähig sind, hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Der BGH urteilte, dass Detektivkosten durchaus zu den festsetzungsfähigen Prozesskosten zählen können. Er knüpfte seine Entscheidung jedoch an einige Bedingungen.