In Auseinandersetzung mit Banken, Bausparkassen und Versicherungen sind Verbraucher regelmäßig auf die Inanspruchnahme professioneller anwaltlicher Hilfe angewiesen. Beispiele aus jüngerer Zeit sind u.a. der Widerruf von Darlehensverträgen, Lebensversicherungen oder Rentenverträgen (Riester/Rürup) oder auch die Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkassen. In kaum einem dieser Fälle zeigen sich Kreditinstitute oder Versicherungen gegenüber ihren Kunden auch nur ansatzweise […]
Am Mittwoch, den 26.September 2012 tagt der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlamentes, umüber ein Provisionsverbot zu entscheiden. Erfahrene Honorarberater zeigen Handlungsalternativen!