Zeit- und Kostenersparnis bei der E-Bilanz Einführung

Unabhängig von Rechtsform und Größe des Unternehmens ist die elektronischeÜbermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen an die Finanzverwaltung beschlossen. Somit ist die E-Bilanz für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, in jedem Fall rechtlich bindend.