Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2017, Pflicht zur Zeiterfassung bei Minijobs bleibt

Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2017, Pflicht zur Zeiterfassung bei Minijobs bleibt

Bereits Ende Juni 2016 entschied die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern per einstimmigen Beschluss, den Mindestlohn ab 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro zu erhöhen. Unverändert bleibt dagegen die seit 1.1.2015 nach § 17 Mindestlohn-Gesetz (MiLoG) geltende Regel, nach der der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitszeiten geringfügig beschäftigter Mitarbeiter (Minijobs) zu erfassen und zu dokumentieren. Mit ZEP Clock ( http://www.zepclock.de) bietet die

Immo Campo Handels GmbH & Co. KG: Regelung Mietverträge – Mieterhöhung

Immo Campo Handels GmbH & Co. KG: Regelung Mietverträge – Mieterhöhung

Die Berliner ImmoCampo Handels GmbH & Co. KG, geleitet von dem seit 1983 in der Branche tätigen Immobilienkaufmann Michael Lutz, erarbeitet maßgeschneiderte Strategien, rund um das Thema "Wohnen". Durch Erfahrung, Zuverlässigkeit und Engagement stehen die Immobilien, deren Bauqualität und Sanierungsmaßnahmen im Fokus und werden auf die persönlichen Bedürfnisse, unter Berücksichtigung der Standortentwicklung, den wirtschaftlichen und steue