Vermutungen rechtfertigen keine Anfechtung der Erbausschlagung

Ob ein Erbe den in Aussicht stehenden Nachlass annimmt, bleibt ihm grundsätzlich selbst überlassen. Wie auch immer die Entscheidung ausfällt: Die Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter rät anhand eines Urteils des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 31. Januar 2011 allen Erben dazu, sich von nachweisbaren Fakten leiten zu lassen.

Die Unternehmensnachfolge nach der Erbschaftssteuerreform

Schätzungsweise 80.000 Unternehmen in Deutschland stehen pro Jahr vor dem Problem der Unternehmensnachfolge. Zu den wesentlichen Grundvoraussetzungen der erfolgreichen unternehmerischen Nachfolge gehören gründliche wirtschaftliche, organisatorische und steuerrechtliche Erwägungen.

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