Robin Hood des Erbrechts

Robin Hood des Erbrechts

Der Erblasser kann in seinem Testament bestimmen, dass seine gesetzlichen Erben leer ausgehen und nichts aus seinem Nachlass erhalten. Solche Fälle gibt es immer wieder. Wie man sich dagegen wehren kann, um doch noch einen Krümel vom Kuchen zu bekommen, erklärt Rechtsanwältin Julia Roglmeier in ihrem Ratgeber "Der Pflichtteil – Die Rechte der Enterbten" aus der Reihe Beck kompakt (Verlag C.H.BECK).

Enterbt und doch am Nachlass beteiligt? Geht das? "Ja", b

Vermögen, Vermächtnis, Verlust

Vermögen, Vermächtnis, Verlust

Da kann der Vermögensaufbau zu Lebzeiten noch so erfolgreich gewesen sein. "Hat der Erblasser eine steuerrechtlich geschickte Gestaltung seines letzten Willens versäumt, wird er sein Geld an das Finanzamt verschenken", erklären Ludger Bornewasser und Bernhard Klinger, Autoren des Ratgebers "Erbschaftssteuer sparen" aus der Reihe Beck kompakt (Verlag C.H.BECK). In ihrem Leitfaden zeigen die Autoren wie man steueroptimal schenken und vererben kann. Ohne gro&szlig

Denkmalimmobilien: Reform des Erbschaftssteuergesetzes

Eric Mozanowski führt in Berlin / Leipzig und Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vortragsreihe zum Thema Denkmalschutz in Deutschland fort. Aus dem Kreis der Teilnehmer kam der Wunsch wichtige Wissensmodule auch im Internet zu veröffentlichen. Dies ist Teil 32, welcher sich mit den Reformen im Erbschaftsteuergesetz und den Voraussetzungen für Immobilien betrug.

Erbschaftsteuer (§ 13 Abs. 2 Nr. 2a ErbStG)

Bis zur 2009 in Kraft getretenen Reform des Erbschaft