Vermutungen rechtfertigen keine Anfechtung der Erbausschlagung

Ob ein Erbe den in Aussicht stehenden Nachlass annimmt, bleibt ihm grundsätzlich selbst überlassen. Wie auch immer die Entscheidung ausfällt: Die Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter rät anhand eines Urteils des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 31. Januar 2011 allen Erben dazu, sich von nachweisbaren Fakten leiten zu lassen.