Die Bagatellkündigung des Arbeitgebers, Klage und Abfindung
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).
Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlo
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers (zunächst) für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Auch wenn die Kündigung von Emmely in letzter Instanz vom Bundesarbeitsgericht als unwirksam angesehen wurde: Arbeitnehmer die sich Gegenstän
Fristlose Kündigungen, die auf vorsätzliche, gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzungen beruhen, sind dem Arbeitsrecht zufolge grundsätzlich gerechtfertigt – und zwar auch dann, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche Schaden relativ gering ist.
So wurde auch der Kassiererin „Emmely“ nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt, weil sie zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro für sich eingel&o