Die Markenanmeldung „Egot“ ist keine bösgläubige Anmeldung in Bezug auf E-Zigaretten mit der Bezeichnung „eGoT“

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.08.2012, Az: 2a O 121/12, eine einstweilige Verfügung des Inhabers der Marke "Egot" bestätigt.