Stundung von Steuern

Stundung von Steuern

Das Finanzamt erwartet, dass eine Steuer die fällig ist, auch zum Fälligkeitstag bezahlt wird. Dabei ist es unerheblich, ob diese Steuer durch eine Anmeldung des Unternehmers (z.B. Umsatzsteuer oder Lohnsteuer) oder durch einen Bescheid des Finanzamtes entsteht und fällig wird.

Kann diese Steuer nicht zum Fälligkeitstag bezahlt werden, sollte dem Finanzamt dies mitgeteilt werden. Hierbei ist zu unterscheiden:
– Ist es Steuer die den Steuerpflichtigen