Freiwillige Abgabe der Anlage KAP
Durch das Inkrafttreten der Abgeltungssteuer müssen Steuerzahler, beginnend mit Einkommenssteuererklärungen für das Jahr 2009, keine Anlage zu Einkünften aus Kapitalvermögen (Anlage KAP) mehr abgeben.
Durch das Inkrafttreten der Abgeltungssteuer müssen Steuerzahler, beginnend mit Einkommenssteuererklärungen für das Jahr 2009, keine Anlage zu Einkünften aus Kapitalvermögen (Anlage KAP) mehr abgeben.