Schon seit einiger Zeit war in der Presse von der Rüge des Bundesrechnungshofes zu hören, in der die Zahlung von Eingliederungszuschüssen an Unternehmen der Zeitarbeit kritisiert wurde.
Mit Wirkung vom 20.05.2016 hat nun die Bundesagentur für Arbeit reagiert und die Bedingungen für den Eingliederungszuschuss verändert. Klar deutlich wird hierbei die Intention, Personaldienstleister von der Förderung mittels EGZ auszuschließen.
Schon seit einiger Zeit war in der Presse von der Rüge des Bundesrechnungshofes zu hören, in der die Zahlung von Eingliederungszuschüssen an Unternehmen der Zeitarbeit kritisiert wurde.
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