Neues Designgesetz deutlich anwendungsfreundlicher // Amtliches Nichtigkeitsverfahren reduziert Kosten- und Zeitaufwand
Düsseldorf, 18. Dezember 2013 – Das am 1. Januar 2014 in Kraft tretende „Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design“ (Designgesetz) wird Rechtssuchenden den Angriff von Designrechten Dritter erheblich erleichtern und damit den unternehmerischen Gestaltungsspielraum vergrößern. Darauf weist die Düsseldorfer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Cohausz & Florack hin. Das Designgesetz ersetzt zum Jahreswechsel das bisherige Geschmacksmustergesetz. Es bringt im Wesentlic