Energiegipfel im Kanzleramt: Energieintensiver Mittelstand darf durch EEG-Reform nicht zusätzlich belastet werden

– Investitionen in die Energieeffizienz dürfen nicht durch zusätzliche Umlagen bestraft werden
– Ausgleichsregelung muss nach unternehmensspezifischen Indikatoren festgelegt werden