Die Angemessenheit der Erwerbstätigkeit nach der Scheidung

Mit der Familienrechtreform vom 1.Januar 2008 kam es zu Veränderungen im deutschen Unterhaltsrecht. Besonders bemerkenswert sind die Bemühungen des Gesetzgebers, die Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten zu stärken. Dieses Vorhaben schlägt sich in strengeren Anforderungen an die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Ehescheidung nieder.