Änderung der Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen in Berlin!

Ab dem 1. Oktober 2013 gilt die Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13. August 2013 (GVBl. Seite 488) und die damit verbundene Sperrfrist von 10 Jahren für Eigenbedarfskündigungen in allen Berliner Bezirken. Dieser verlängerte Kündigungsschutz gilt bei der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigenbedarfswohnung. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin

Was bedeutet die Sperrfrist:

Nachdem eine an einen Mieter

Eigenbedarfskündigung zugunsten Familienangehöriger

Eigenbedarfskündigung: Der Wohnbedarf eines Schwagers des Vermieters kann Eigenbedarf zumindest dann begründen, wenn ein besonders enger Kontakt besteht
(BGH, Beschluss vom 03. März 2009 – VIII ZR 247/08 -, juris) Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

Ausgangslage

Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs unter anderem dann kündigen, wenn er

Eigenbedarfskündigung zugunsten von leiblichen Verwandten

Eigenbedarfskündigung: Leibliche Nichten und Neffen des Vermieters sind kraft ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses zum Vermieter Familienangehörige im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (BGH, Urteil vom 27. Januar 2010 – VIII ZR 159/09 -, BGHZ 184, 138-148). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

Ausgangslage:

Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen E