Eigenbedarfskündigung: Gerichtliche Ãœberprüfung – nicht zu rechtfertigende Härte & Einwände des Vermieters

Eigenbedarfskündigung: Das Gericht muss den Einwänden des Vermieters gegen die vom Mieter zur Begründung einer nicht zu rechtfertigenden Härte im Sinne des§574 BGB vorgetragenen Umstände umfassend nachgehen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, Essen, zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, Beschluss vom 18.06.14,153/13