Voraussetzungen der Erwerbsobliegenheit aus subjektiver und objektiver Sicht

Kommt es zur Ehescheidung, stellt eine der Parteien häufig einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gemäß § 1573 I BGB. Er wird aufgrund der Bestimmungen der §§ 1574 I, II BGB nur dann gewährt, wenn der Antragsteller seiner Erwerbsobliegenheit nachkommt. Die Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner informiert über die subjektiven und objektiven Anforderungen, aufgrund derer beurteilt wird, ob der antragstellende Ehegatte die nacheheliche Erw

Der Verlauf des gerichtlichen Ehescheidungsverfahrens

Hierzulande liegt die Scheidungsrate mittlerweile konstant bei über fünfzig Prozent. Die Frage danach, wie die Scheidung einer Ehe abläuft, bewegt folglich eine Vielzahl trennungswilliger Eheleute. Die Experten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter erklären aus diesem Grund den Verlauf der gerichtlichen Ehescheidung.