1. Mein Ex-Partner und ich sind uns einig und brauchen für die Scheidung keinen Anwalt Zwar mag es in solch einem Fall sinnvoll sein, nur einen und nicht zwei Anwälte mit der Scheidung zu beauftragen, ganz ohne Anwalt geht es im Unterhalt- und Familienrecht aber nicht. Der sogenannte “Anwaltszwang” hat den Zweck, unzulässige Verfahren zu […]
Nicht Rache, sondern Rechte Kaum eine Ehe endet in einer einvernehmlichen Scheidung, die von beiden Partnern gewollt und mitgetragen wird. Meist ist es ein Partner, der die Ehescheidung will. Die Situation wird dann schnell für beide Seiten unangenehm. Enttäuschung, verletzte Gefühle, Trauer, aber vor allem auch Wut bestimmen das Verhalten der Eheleute. Der Wunsch nach […]
Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich? Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Der Scheidungsantrag muss immer durch einen Anwalt eingereicht werden. Gemäß § 114 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen) und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen auch die Familiengerichtsbarkeit zählt, besteht ein so genannter Anwaltszwang. Doch es lassen sich zumindest […]
1. Zugewinngemeinschaft endet nicht Wer keinen Ehevertrag geschlossen hat, lebt in der Regel im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch eine Trennung allein, wird dieser Güterstand nicht aufgehoben. Eine Zugewinngemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass das Anfangsvermögen bei der Heirat dem Endvermögen gegenübergestellt wird. Ist das Vermögen zum Ende der Zugewinngemeinschaft höher als das Vermögen bei […]
Sind sich beide Ehepartner über die Scheidung einig, kann das Scheidungsverfahren in deutlich kürzerer Zeit und zu einem Bruchteil der Kosten durchgeführt werden. Dennoch müssen für die einvernehmliche Scheidung gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Die Voraussetzungen für die Scheidung Die Einleitung des Scheidungsverfahrens setzt zunächst voraus, dass die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht. Es darf […]
Die Scheidung einer Ehe kommt nach deutschem Recht nur dann infrage, wenn ihr Scheitern feststeht (§ 1565 Abs. 1 BGB). Die Familienrechtsspezialisten der Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner schildern, wonach sich das Scheitern der Ehe bestimmt.
Der Ausspruch einer Scheidung ist davon abhängig, dass die Eheleute mindestens ein Jahr in Trennung gelebt haben. Ausnahmen sieht § 1565 Abs. 2 BGB ausschließlich vor, wenn das Abwarten der Trennungsperiode eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Familienrechtsspezialisten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter schildern, was getrennt voneinander lebende Scheidungswillige beachten sollten, um den Scheidungsausspruch nicht unnötig zu verzögern.