Wenn der Ehemann einer Arbeitnehmerin deren Kollegen als bescheuert bezeichnet und ihnen „eins auf die Fresse“ androht, rechtfertigt dies in der Regel keine Kündigung
Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
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Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena)